Die Reiserücktrittsversicherung – Warum sie wichtiger denn je ist
Eine Reise steht für Entspannung, Entdeckung und Abenteuer, doch oft passieren unerwartete Ereignisse, die die Freude trüben – erfahren Sie in diesem Artikel alles zur Reiserücktrittsversicherung – warum sie heute wichtiger denn je ist.
Sei es eine plötzliche Erkrankung, ein Unfall oder ein wichtiger beruflicher Termin, der nicht verschoben werden kann: Hier kommt die Reiserücktrittsversicherung ins Spiel, eine unverzichtbare Absicherung, die finanzielle Verluste bei einer Reiseabsage oder -verschiebung minimiert.
Was ist eine Reiserücktrittsversicherung? Einfach erklärt
Eine Reiserücktrittsversicherung ist eine spezielle Versicherung, die Reisende vor finanziellen Verlusten schützt, wenn sie eine Reise aufgrund unerwarteter, schwerwiegender Ereignisse nicht antreten können. Dieser Schutz greift vor allem, wenn die Reise abgesagt oder verschoben werden muss und dadurch Stornokosten oder Umbuchungsgebühren anfallen, die von den Reiseanbietern erhoben werden.
Diese Versicherung bietet Sicherheit, indem sie die Kosten übernimmt, die entstehen, wenn der Reisende gezwungen ist, seine Pläne kurzfristig zu ändern oder vollständig zu stornieren.Die Reiserücktrittsversicherung gehört zum Bereich der Reiseversicherungen und wird in der Regel als separate Absicherung oder als Zusatz zu einer Reiseversicherung angeboten.
Die Versicherung übernimmt die Stornokosten jedoch nur unter bestimmten Bedingungen – das bedeutet, dass der Reiserücktritt aus nachvollziehbaren und belegbaren Gründen erfolgen muss, die in den Versicherungsbedingungenfestgelegt sind.
Häufige versicherte Gründe sind:
- Krankheit oder Verletzung: Eine plötzliche, schwere Erkrankung oder ein Unfall, der den Reiseantritt unzumutbar macht. Hierzu zählen auch plötzliche Komplikationen in der Schwangerschaft.
- Tod eines nahen Angehörigen: Stirbt ein Familienmitglied oder eine enge Bezugsperson, kann der Versicherte die Reise stornieren, ohne die Stornokosten selbst tragen zu müssen.
- Schwerwiegender Schaden am Eigentum: Zerstörungen durch Feuer, Naturkatastrophen oder Einbruch in das eigene Zuhause, die unmittelbar vor der Abreise auftreten, zählen ebenfalls zu den abgedeckten Gründen. Hierbei muss der Schaden so gravierend sein, dass die Anwesenheit des Versicherten vor Ort erforderlich ist.
- Berufliche oder persönliche Notfälle: Ein neuer Arbeitsplatz, eine plötzliche Kündigung oder andere unvorhergesehene berufliche Ereignisse können als Stornogründe akzeptiert werden, wenn die Versicherung diese Fälle abdeckt.
Wie funktioniert die Reiserücktrittsversicherung?
Um eine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch zu nehmen, muss diese möglichst frühzeitig nach der Buchung der Reise abgeschlossen werden, häufig innerhalb von 14 bis 30 Tagen. Der Schutz tritt dann sofort in Kraft und bleibt bis zum Tag der Abreise bestehen. Sollte der Versicherte die Reise absagen müssen, informiert er umgehend den Versicherer und reicht die notwendigen Belege und Dokumente (z. B. ärztliche Atteste, Bestätigungen über den Schaden am Eigentum) ein. Nach Prüfung des Falles erstattet die Versicherung in der Regel einen großen Teil oder die gesamten Stornokosten.
Arten der Reiserücktrittsversicherung
Je nach Bedarf gibt es verschiedene Optionen der Reiserücktrittsversicherung:
- Einzelversicherung: Diese Form deckt eine spezifische Reise ab und wird meist direkt bei der Buchung abgeschlossen. Sie ist ideal für Personen, die selten verreisen.
- Jahres-Reiserücktrittsversicherung: Vielreisende profitieren oft von dieser Variante, da sie alle Reisen innerhalb eines Jahres absichert und meist günstiger ist als der Einzelabschluss für jede Reise.
Warum ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?
Eine Reiserücktrittsversicherung ist sinnvoll, da sie Reisende vor hohen finanziellen Verlusten schützt, wenn sie ihre Reise aus unvorhergesehenen Gründen absagen müssen. Bei einer Reisebuchung, insbesondere bei teuren Buchungen oder Last-Minute-Reisen, können die Stornokosten im Falle eines Rücktritts bis zu 100 % des Reisepreises betragen. Die Reiserücktrittsversicherung greift in solchen Fällen und erstattet einen Großteil oder die gesamten Kosten der Storno – abhängig von den Bedingungen der Versicherung und der gewählten Deckung.
Hier sind die wichtigsten Gründe, warum eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll ist:
- Finanzieller Schutz vor hohen Stornokosten: Bei Absagen aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen wie Erkrankung, Unfall oder dem Tod eines nahen Angehörigen sind die Stornogebühren oft beträchtlich. Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet diese Kosten und bietet somit einen wichtigen finanziellen Schutz.
- Absicherung bei unvorhersehbaren Ereignissen: Eine plötzliche Erkrankung, ein Unfall oder auch Schäden am eigenen Eigentum (z. B. durch Feuer oder Einbruch) können den Reiseantritt unmöglich machen. Die Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse.
- Flexibilität und Sicherheit bei der Reiseplanung: Gerade bei langfristigen Buchungen gibt die Reiserücktrittsversicherung eine gewisse Flexibilität, denn sie ermöglicht es, auch weit im Voraus zu planen, ohne Angst vor finanziellen Einbußen bei einer Absage zu haben.
- Schutz für Familien und Gruppen: Besonders Familien mit Kindern profitieren, da bei Krankheiten oder Notfällen von Kindern oft die ganze Reise abgesagt werden muss. Die Versicherung bietet auch für mehrere Personen Schutz, etwa bei Gruppen- oder Familienreisen.
- Beruhigendes Gefühl beim Reisen: Mit einer Reiserücktrittsversicherung im Hintergrund können Reisende sich entspannter auf die Reisevorbereitungen einlassen und müssen weniger Bedenken haben, dass im Notfall erhebliche Kosten entstehen.
- Sinnvoll für ältere Menschen und Menschen mit Risikofaktoren: Gerade für ältere Menschen oder Personen mit gesundheitlichen Risikofaktoren bietet die Reiserücktrittsversicherung zusätzlichen Schutz, da das Risiko für unvorhergesehene gesundheitliche Probleme erhöht sein kann.
Da die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung oft nur einen kleinen Prozentsatz des Reisepreises betragen, ist sie eine relativ günstige Möglichkeit, um eine umfassende finanzielle Absicherung zu gewährleisten. Die Versicherung ist damit besonders empfehlenswert, um sich vor hohen Stornogebühren zu schützen und bei unvorhersehbaren Ereignissen keine finanziellen Verluste hinnehmen zu müssen.
Für wen lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung besonders?
Eine Reiserücktrittsversicherung ist für viele Reisende sinnvoll, doch besonders vorteilhaft ist sie für bestimmte Personengruppen, die einem erhöhten Risiko von Reiseabsagen ausgesetzt sind oder bei denen die potenziellen Stornogebühren besonders hoch ausfallen könnten.
Im Folgenden sind die Personengruppen aufgeführt, für die eine Reiserücktrittsversicherung besonders geeignet ist:
Familien mit Kindern
Für Familien kann eine Reiserücktrittsversicherung äußerst hilfreich sein. Kinder erkranken häufiger spontan, und wenn ein Kind krank wird, muss meist die gesamte Familie zu Hause bleiben. Mit einer Reiserücktrittsversicherung lässt sich das finanzielle Risiko minimieren, falls kurzfristig storniert werden muss.
Reisende mit gesundheitlichen Risikofaktoren oder älteren Menschen
Menschen mit chronischen Erkrankungen oder älteren Personen, bei denen die Wahrscheinlichkeit gesundheitlicher Probleme höher ist, profitieren besonders von einer Reiserücktrittsversicherung. Diese greift bei unerwarteten gesundheitlichen Problemen, die den Reiseantritt unmöglich machen.
Reisende, die lange im Voraus buchen
Bei einer langfristigen Planung der Reise können viele unvorhersehbare Ereignisse eintreten. Eine Reiserücktrittsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, falls die Reise zum Beispiel wegen unerwarteter beruflicher Verpflichtungen oder plötzlicher Erkrankungen nicht angetreten werden kann.
Berufstätige mit unsicherem Arbeitsplan
Personen in Berufen, in denen spontane Änderungen oder Notfalleinsätze möglich sind – wie Ärzte, Feuerwehrleute oder leitende Angestellte – profitieren von der Absicherung gegen Stornokosten, falls sie unerwartet arbeiten müssen.
Menschen mit teuren oder exklusiven Reiseplänen
Bei Luxusreisen, Kreuzfahrten oder langen Fernreisen sind die Stornogebühren oft hoch und betragen nicht selten 80–100 % der Reisekosten. Für solche Reisen ist eine Reiserücktrittsversicherung besonders sinnvoll, da die potenziellen Verluste im Falle eines Rücktritts erheblich sind.
Gruppen- oder Freundesreisen
Wenn eine Gruppe gemeinsam verreist und eine Person kurzfristig absagen muss, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Buchung haben. Eine Reiserücktrittsversicherung sichert alle Teilnehmer ab, wenn die Reise bzw. der Urlaub im Falle eines Notfalls nicht wie geplant durchgeführt werden kann.
Alleinerziehende oder Eltern von alleinreisenden Kindern
Auch für Alleinerziehende und Eltern, deren Kinder alleine verreisen, ist eine Reiserücktrittsversicherung nützlich. Gerade wenn die Kinder alleine unterwegs sind, können sich die Eltern bei einer Stornierung auf die Versicherung verlassen, um die finanziellen Folgen abzufedern.
Reisende, die auf kurzfristige Änderungen angewiesen sind
Für Personen, die oft kurzfristig reisen oder bei denen sich Pläne schnell ändern, beispielsweise Geschäftsreisende oder Personen in Projekttätigkeiten, kann die Reiserücktrittsversicherung einen wertvollen Schutz darstellen.
Eine Reiserücktrittsversicherung ist also für alle sinnvoll, die sich vor finanziellen Verlusten durch unvorhersehbare Ereignisse absichern möchten. Dann lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung. Sie bietet eine zusätzliche Sicherheit und ermöglicht es, sich auf die Reisevorbereitungen zu konzentrieren, ohne das Risiko hoher Stornogebühren tragen zu müssen.
Welche Gründe deckt eine Reiserücktrittsversicherung ab?
Eine Reiserücktrittsversicherung deckt eine Reihe von unvorhersehbaren, schwerwiegenden Ereignissen ab, die es dem Versicherten unmöglich machen, die Reise bzw. den Urlaub anzutreten. Diese Ereignisse müssen in der Regel belegbar und in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich als „versicherte Gründe“ anerkannt sein. Die wichtigsten Gründe, die in den meisten Reiserücktrittsversicherungen abgedeckt sind, umfassen:
1. Akute Krankheit oder schwerwiegende Verletzung
Eine plötzlich auftretende, schwere Erkrankung oder ein Unfall, der den Reiseantritt unmöglich oder unzumutbar macht, ist einer der häufigsten Rücktrittsgründe. Dazu zählen beispielsweise:
- Plötzliche Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
- Akute Erkrankungen wie eine Grippe oder andere Infektionen
- Operationen, die kurzfristig notwendig werden
- Schwangerschaftskomplikationen, die eine Reise/ einen Urlaub unmöglich machen
2. Tod des Versicherten oder naher Angehöriger
Der Tod des Versicherten selbst oder eines nahen Angehörigen (z. B. Eltern, Kinder, Geschwister oder Ehepartner) gilt in der Regel als schwerwiegender Rücktrittsgrund und berechtigt zur Inanspruchnahme der Reiserücktrittsversicherung.
3. Schwerer Schaden am Eigentum
Schäden am Eigentum, wie etwa durch:
- Feuer
- Einbruch oder Diebstahl (z.B. von Reisegepäck)
- Naturkatastrophen (z. B. Hochwasser oder Sturm) Wenn solche Schäden das Zuhause betreffen und die Anwesenheit des Versicherten erforderlich machen, übernehmen viele Versicherungen die Gebühren der Storno.
4. Berufliche Gründe
In einigen Fällen deckt die Reiserücktrittsversicherung auch unvorhergesehene berufliche Gründe ab. Dazu zählen:
- Plötzliche Kündigung durch den Arbeitgeber
- Unerwarteter Jobwechsel oder neuer Arbeitsplatz
- Verschiebung des Urlaubs durch den Arbeitgeber (bei gesonderter Vereinbarung)
5. Schwangerschaft und damit verbundene Komplikationen
Eine Schwangerschaft alleine ist meist kein Rücktrittsgrund, jedoch Komplikationen oder ein ärztliches Reiseverbot in der Schwangerschaft werden oft von der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt.
6. Impfunverträglichkeit oder fehlende Impfung
Falls der Versicherte aufgrund einer Unverträglichkeit eine erforderliche Impfung nicht durchführen kann und daher die Reise nicht antreten kann, sind dies oft anerkannte Rücktrittsgründe. Ebenso kann eine notwendige Impfung, die erst nach Abschluss des Vertrags als Bedingung für die Einreise festgelegt wurde, zum Rücktritt berechtigen.
7. Unerwartete Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst
Eine plötzliche Einberufung oder ein anderer behördlicher Termin, der zwingend wahrgenommen werden muss, kann ebenfalls als Rücktrittsgrund anerkannt sein.
8. Eintritt von Pandemien oder Epidemien
Die meisten Versicherungen bieten heute eine zusätzliche, oft kostenpflichtige, Corona- oder Pandemie-Deckung an, die den Rücktritt aus solchen Gründen abdeckt. Für die Absicherung solcher Risiken sollte eine spezielle Vereinbarung abgeschlossen werden.
9. Unfall oder Erkrankung einer mitreisenden Person
Wenn eine Person, mit der der Versicherte die Reise bzw. den Urlaub antreten wollte, ebenfalls schwer erkrankt oder verunfallt, greift in vielen Fällen ebenfalls die Reiserücktrittsversicherung. Diese Regelung ist meist an enge Beziehungen (wie Familienangehörige oder Lebenspartner) geknüpft.
10. Psychische Erkrankungen (in besonderen Fällen)
Inzwischen decken einige Versicherer auch akute, unerwartet auftretende psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angstzustände, sofern diese durch ein ärztliches Attest belegt werden können und eine Reise damit unzumutbar wird.
Weitere mögliche Gründe (abhängig vom Versicherer)
Je nach Versicherungsanbieter können auch andere Rücktrittsgründe abgedeckt sein. Einige Tarife enthalten zusätzliche Absicherungen für besonders schwerwiegende Fälle oder erweiterte Versicherungspakete, die weitere Ereignisse wie unerwartete gerichtliche Ladungen oder Kündigungen von Mietobjekten berücksichtigen.
Wann deckt die Reiserücktrittsversicherung nicht?
Trotz der breiten Absicherung gibt es auch einige Fälle, in denen die Reiserücktrittsversicherung nicht zahlt, wie beispielsweise:
- Rücktritt aus persönlichen Gründen ohne schwerwiegenden Grund
- Chronische Erkrankungen, wenn der Zustand bei Buchung absehbar war
- Absagen aus Angst vor einer Pandemie ohne direkte Beeinträchtigung
- Rücktritt aufgrund allgemeiner Reiseeinschränkungen ohne individuelle Betroffenheit
Zusammenfassend deckt die Reiserücktrittsversicherung also eine breite Palette an unvorhersehbaren, schwerwiegenden Gründen ab, die den Reiseantritt unmöglich machen. Diese Absicherung hilft, eine hohe Storno zu vermeiden und sorgt für mehr Planungssicherheit beim Buchen einer Reise.
Kosten einer Reiserücktrittsversicherung
Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung variieren je nach Versicherungsanbieter, Reisepreis, Umfang der Deckung und weiteren Faktoren. Hier sind die wichtigsten Punkte zur Preisgestaltung und zu den Kostenarten, die bei einer Reiserücktrittsversicherung anfallen können:
1. Grundkosten (Prämienhöhe)
Die Kosten richten sich meistens nach dem Gesamtpreis der Reise und liegen durchschnittlich bei etwa 3 bis 5 % der Reisekosten. Für eine Reise/ einen Urlaub im Wert von 1.000 Euro kostet die Reiserücktrittsversicherung also etwa 30 bis 50 Euro. Bei umfassenderen Paketen oder zusätzlichen Leistungen können die Kosten höher liegen.
2. Tarifart: Einmalige vs. Jahresversicherung
- Einmalige Reiserücktrittsversicherung: Diese gilt nur für eine bestimmte Reise und ist meistens günstiger als eine Jahresversicherung. Die Prämie hängt hier vom Reisepreis und dem Leistungsumfang ab.
- Jahres-Reiserücktrittsversicherung: Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung lohnt sich für Personen, die häufiger reisen, da sie für alle Reisen innerhalb eines Jahres gültig ist. Jahresversicherungen kosten in der Regel ab etwa 60 bis 120 Euro pro Jahr – je nach Anbieter und Leistungspaket.
3. Selbstbeteiligung
Die Prämienhöhe variiert je nachdem, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wird oder nicht. Mit Selbstbeteiligung fallen die Prämien günstiger aus, jedoch übernimmt der Versicherte im Schadensfall einen bestimmten Anteil der Stornogebühr, oft 20 % des erstattungsfähigen Schadens. Die Wahl ohne Selbstbeteiligung führt zu höheren Prämien, bietet aber eine vollständige Absicherung.
4. Zusätzliche Versicherungsleistungen
Oft bieten Versicherer Kombitarife an, bei denen die Reiserücktrittsversicherung mit einer Reiseabbruchversicherung kombiniert wird. Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen übernehmen zusätzlich Kosten, wenn die Reise/der Urlaub vorzeitig abgebrochen werden muss (z. B. bei Erkrankungen oder Schäden am Eigentum). Solche Kombinationstarife sind etwas teurer, bieten jedoch den Vorteil eines umfassenderen Schutzes und kosten durchschnittlich 5 bis 8 % der Reisekosten.
5. Alter der Reisenden
Einige Versicherer berechnen höhere Prämien für ältere Reisende, da das Risiko für gesundheitliche Probleme und damit verbundene Reiseabsagen mit dem Alter steigt. Speziell für Senioren oder Familien mit mehreren Personen erhalten Sie bei vielen Versicherern jedoch auch besondere Familientarife oder Sonderkonditionen an.
6. Ergänzende Versicherungen und Sonderleistungen
- Pandemie- oder Corona-Zusatzschutz: Viele Versicherungen bieten einen zusätzlichen Schutz, der speziell bei pandemiebedingten Rücktritten greift. Dieser kann zusätzliche 5 bis 10 % der normalen Prämie kosten.
- Reisegepäckversicherung: In manchen Fällen lassen sich Reiserücktrittsversicherungen mit einer Reisegepäckversicherung kombinieren, was die Prämien ebenfalls erhöhen kann.
Beispiel für die Kosten
Für eine Reise/ einen Urlaub mit einem Preis von 1.500 Euro könnten die Kosten wie folgt aussehen:
- Einmalige Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung: 45 – 75 Euro
- Einmalige Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung: 60 – 90 Euro
- Jahres-Reiserücktrittsversicherung (Jahresschutz): 80 – 120 Euro pro Jahr
Kostenübersicht nach Reisepreis (beispielhaft)
Reisepreis | Mit Selbstbeteiligung | Ohne Selbstbeteiligung |
---|---|---|
500 Euro | 15 – 25 Euro | 20 – 35 Euro |
1.000 Euro | 30 – 50 Euro | 40 – 60 Euro |
2.000 Euro | 60 – 100 Euro | 80 – 120 Euro |
Vergleich und Auswahl der Versicherung
Vergleichsportale oder Versicherungsberater können helfen, die passende Reiserücktrittsversicherung zu finden. Die Prämien der Versicherer variieren stark, weshalb sich ein Vergleich für die individuelle Absicherung lohnt. Es ist empfehlenswert, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen, insbesondere die gedeckten Rücktrittsgründe und mögliche Selbstbeteiligungen.
Unterschied zwischen Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Der Unterschied zwischen Reiserücktrittsversicherungen und einer Reiseabbruchversicherungen liegt in ihrem Schutzzeitpunkt und den spezifischen Leistungen. Hier eine detaillierte Erklärung der Unterschiede und wann welche Versicherung sinnvoll ist:
1. Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung greift, wenn die Reise vor dem geplanten Reisebeginn storniert werden muss. Sie deckt Stornokosten ab, die entstehen, wenn der Versicherte aus bestimmten Gründen die Reise gar nicht antreten kann.
Typische Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
- Erstattung der Stornokosten, die durch die Absage der Reise entstehen.
- Kostenübernahme für eine Umbuchung, wenn diese die Stornierung ersetzen kann.
- Abdeckung unerwarteter Ereignisse wie:
- Plötzliche schwere Erkrankung oder Unfall des Versicherten
- Tod des Versicherten oder eines nahen Angehörigen
- Schwere Schäden am Eigentum (z. B. durch Feuer oder Einbruch)
- Schwangerschaftskomplikationen oder akute Unverträglichkeiten (z. B. gegen notwendige Impfungen)
Wann ist sie sinnvoll?
Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung sind besonders für Reisende sinnvoll, die eine lange im Voraus geplante und teure Reise gebucht haben oder auf flexible Planungsoptionen angewiesen sind.
2. Reiseabbruchversicherung
Die Versicherung tritt in Kraft, wenn die Reise/ der Urlaub bereits angetreten wurde, jedoch aus bestimmten Gründen vorzeitig abgebrochen oder unterbrochen werden muss. Sie übernimmt Kosten, die im Zusammenhang mit der vorzeitigen Rückkehr oder zusätzlichen Übernachtungen und Transporten anfallen.
Typische Leistungen von Reiseabbruchversicherungen:
- Erstattung bereits bezahlter und nicht genutzter Reiseleistungen (wie z. B. Hotelübernachtungen oder Ausflüge).
- Übernahme von Rückreisekosten bei vorzeitigem Reiseabbruch.
- Zusätzliche Kosten für Unterkunft und Transport bei einer erzwungenen Verlängerung der Reise (z. B. bei Krankenhausaufenthalt).
- Absicherung bei unvorhergesehenen Situationen wie:
- Unerwartete schwere Erkrankung, Unfall oder Tod des Versicherten oder eines Mitreisenden
- Schwere Schäden am Eigentum, die eine Rückkehr notwendig machen
- Naturkatastrophen oder politische Unruhen am Urlaubsort
Wann ist sie sinnvoll? Eine Reiseabbruchversicherung eignet sich besonders für längere, teure Reisen, bei denen die Kosten für eine vorzeitige Rückreise hoch ausfallen könnten.
3. Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen
Viele Versicherungsanbieter bieten Kombipakete an, die sowohl den Reiserücktritt als auch den Reiseabbruch absichern. Dies ist besonders sinnvoll, wenn man einen umfassenden Schutz von der Buchung bis zur Rückkehr haben möchte.
Unterschiede im Überblick
Kriterium | Reiserücktrittsversicherungen | Reiseabbruchversicherungen |
---|---|---|
Zeitpunkt des Schutzes | Vor Reisebeginn | Nach Antritt der Reise |
Abgedeckte Kosten | Stornokosten oder Umbuchungskosten | Rückreisekosten, nicht genutzte Reiseleistungen |
Typische Gründe | Krankheit, Unfall, Tod, Schäden am Eigentum | Krankheit, Unfall, Tod, Naturkatastrophen |
Sinnvoll für | Reisende mit teuren Reisen oder langfristigen Plänen | Personen mit langen oder teuren Reisen |
Zusammenfassung: Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen
Zusammen bieten sie einen umfassenden Schutz, vom Zeitpunkt der Buchung bis zur Rückkehr. Während die Reiserücktrittsversicherung vor dem finanziellen Verlust durch Stornierungen schützt, decken Reiseabbruchversicherungen die Kosten bei einem vorzeitigen Abbruch ab. Für viele Reisende, die den gesamten Reisezeitraum absichern möchten, ist eine Kombination aus beiden Versicherungen die beste Wahl.Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung – Die besten Tipps
Die Reiserücktrittsversicherung sollte idealerweise direkt bei der Buchung der Reise abgeschlossen werden. Ein Abschluss ist meist auch noch später möglich, aber häufig nur bis 30 Tage vor Reisebeginn. Um den richtigen Schutz zu wählen, sind folgende Schritte empfehlenswert:
- Direkt bei Buchung abschließen: Bei vielen Reiseveranstaltern kann die Versicherung direkt dazugebucht werden, spätestens 30 Tage vor Reiseantritt.
- Unabhängige Anbieter prüfen: Oft bieten unabhängige Versicherungen günstigere Tarife und zusätzliche Optionen.
- Jahresversicherung in Betracht ziehen: Vielreisende profitieren von einer Jahresversicherung, die mehrere Reisen pro Jahr abdeckt.
- Versicherungsbedingungen lesen: Prüfen Sie, ob die Versicherung spezielle Bedingungen abdeckt, z. B. bestimmte Erkrankungen oder coronabedingte Rücktritte.
Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung (FAQ)
Das wichtigste in Kürze:
1. Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?
Die Gebühren liegen im Durchschnitt zwischen 4-6 % vom Reisepreis. Eine Jahresversicherung kann jedoch kostengünstiger sein.
2. Bis wann kann ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Idealerweise direkt bei der Buchung. Viele Anbieter akzeptieren den Abschluss bis zu 30 Tage vor Reisebeginn, kurzfristige Versicherungen sind jedoch teurer.
3. Kann ich eine Reiserücktrittsversicherung nachträglich vor der Reise abschließen?
Ja, dies ist oft bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Einige Anbieter erlauben auch noch einen kurzfristigen Abschluss wenige Tage vor der Reise, allerdings zu höheren Gebühren.
4. Was bedeutet Selbstbehalt bei der Reiserücktrittsversicherung?
Der Selbstbehalt ist der Anteil, den der Versicherte selbst trägt. Viele Tarife bieten die Wahl zwischen Versicherung mit und ohne Selbstbehalt.
5. Welche Erkrankungen führen zu einem Reiserücktritt?
Erkrankungen, die plötzlich und unerwartet auftreten und den Reiseantritt unzumutbar machen, zählen in der Regel zu den abgedeckten Gründen. Chronische Erkrankungen sind nur abgedeckt, wenn sie sich unerwartet verschlimmern.
6. Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht?
Die Versicherung zahlt nicht, wenn der Rücktritt aus nicht versicherten Gründen erfolgt, wie etwa einer plötzlichen Meinungsänderung oder wenn eine bekannte Krankheit vorliegt, die zum Buchungszeitpunkt bestand.
7. Deckt die Reiserücktrittsversicherung auch Covid-19?
Ja, viele Versicherer bieten eine optionale Corona-Deckung an, die bei einer Covid-19-Erkrankung greift. Diese Option erhöht jedoch oft die Versicherungsprämie.
8. Kann ich die Versicherung auf andere Reisen übertragen?
Nein, eine Einzelversicherung gilt nur für die spezifische Reise. Bei einer Jahresversicherung ist der Schutz jedoch auf alle Reisen des Jahres anwendbar.
9. Was ist der Unterschied zwischen Rücktritts- und Abbruchversicherung?
Die Reiserücktrittversicherung greift bei Absagen vor der Reise (aus verschiedenen Gründen nicht antreten), die Abbruchversicherung bei unerwarteten Rückreisen oder abgebrochenen Reisen.
10. Was passiert, wenn ich die Reise abbrechen muss (Reiseabbruch)?
Mit Reiseabbruchversicherungen werden die nicht genutzten Reiseleistungen anteilig erstattet.
Fazit: Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung ist eine wertvolle Absicherung für Reisende, die finanzielle Risiken im Zusammenhang mit unerwarteten Reiseabsagen minimieren möchten. Sie bietet Schutz vor hohen Stornokosten, die entstehen können, wenn man aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wie Krankheit, Unfall oder anderen schwerwiegenden Gründen die geplante Reise nicht antreten kann.
Gerade bei teuren Reisen mit einem hohen Reisepreis oder langfristigen Buchungen ist eine Reiserücktrittsversicherung empfehlenswert, da sie nicht nur die finanziellen Verluste abfedert, sondern auch Planungssicherheit bietet. In Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung erhält der Reisende umfassenden Schutz – von der Buchung bis zur Rückkehr. Angesichts der vergleichsweise geringen Gebühren im Verhältnis zum Reisepreis und den potenziellen finanziellen Risiken lohnt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung in der Regel für die meisten Reisenden.